Seminar 232
Tarifverträge METALL NRW IV
Tarifliche Altersteilzeit
Die Teilnehmer lernen neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Altersteilzeit die tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit der nordrhein-westfälischen Metall- und
Elektroindustrie und dabei schwerpunktmäßig den neuen, ab 1. Januar 2010 anwendbaren Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ) kennen.
- Altersteilzeitgesetz: gesetzliche Voraussetzungen der Altersteilzeit · Begünstigter
Personenkreis · Anspruchsvoraussetzungen Leistungen der BA bei Wiederbesetzung (für
bis zum 31.12.2009 begonnene Altersteilzeit) · Erlöschen und Ruhen des Anspruchs
- Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente: Anspruchsberechtigung (allgemeiner
und besonderer Anspruch) · neue tarifliche Aufstockungssystematik · Berechnungsfragen ·
Bestandsschutz für bestehende Betriebsvereinbarungen nach TV ATZ · gestaltende und
ablösende Betriebsvereinbarungen · Rückstellungsfragen
- Tarifverträge Altersteilzeit/Beschäftigungsbrücke/Bruttoaufstockungsmodell im Überblick:
Darstellung der per Übergangsregelungen für bis zum 31.12.2009 begonnene
Altersteilzeitfälle sowie bestandsgeschützte Betriebsvereinbarungen nach TV ATZ weiter
anwendbaren tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit, insbesondere die tarifliche
Aufstockung und Berechnungsfragen.
Mitarbeiter der Personalabteilungen, Führungskräfte aller Unternehmensbereiche
Kurzreferate, Lehrgespräche, Erfahrungsaustausch
Anna Rapsch
1 Tag
BB-RF 232
14.09.2010, 9.30 Uhr, Duisburg
Seminargebühr: EUR 220,00
Tagungspauschale: EUR 0,00
Gesamt EUR: 220,00
Regina Hoyer, Fon 0211 · 45 73-248
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